Um eine EU-Richtlinie für fälschungssichere Führerscheine zu erfüllen, müssen in Deutschland bis 2033 etwa 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Wir sagen wer bis wann seinen Lappen tauschen muss.Die EU will, dass ab 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sind, die in einer Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern. Ausgegeben wurden diese Führerscheine erst seit Anfang 2013. Alle, die noch einen älteren Führerschein besitzen, müssen zum Zwangsumtausch. Damit die Behörden nicht unter dem Ansturm der rund 43 Millionen Tauschpflichtigen in die Knie gehen, wurde jetzt ein Stufenplan mit entsprechenden Fristen entwickelt, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert. Betroffen vom Zwangsumtausch sind in Deutschland rund 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie weitere, etwa 28 Millionen zwischen dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine. Der jetzt vom Bundesrat verabschiedete Stufenplan muss noch von der Bundesregierung abgesegnet werden, bevor er in Kraft treten kann. Übrigens: die neuen Führerscheine sind dann nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann wieder erneuert werden. Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
vor 1953 19.1.2033 1953 - 1958 19.1 2022 1959 - 1964 19.1.2023 1965 - 1970 19.1.2024 1971 oder später 19.1.2025
Folgende Stufen gelten für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss